Durch die GWC beteiligen sich Ihre Mitglieder an grünen, nachhaltigen Projekten, die die Energiewende konkret vorantreiben. Gemeinschaftlich getragen, fair verteilt, mit echter Wirkung.
Die GWC ist eine eingetragene Genossenschaft nach liechtensteinischem
Recht.
2021 in Vaduz gegründet, heute in Triesen.
Erneuerbare Energien, KI-Infrastruktur und zukunftsorientierte Vorhaben — gemeinsam, diversifiziert, nachhaltig.
Gebündeltes Einkaufsvolumen schafft Vorzugskonditionen — von PV-Modulen bis Heizsystemen.
Der Satz steigt mit der gewählten Behaltedauer zwischen 4 und 8 Jahren.
PV-Speicher, Module, Heizsysteme und mehr zu
vergünstigten Konditionen.
Einmalig 2,5 %
Eintrittsgebühr,
alles inklusive.
Volles Stimmrecht als GenossenschafterIn.
Jährliche Ausschüttung
oder Wiederveranlagung,
frei nach Wunsch.
In Liechtenstein eingetragen, transparente Statuten, voller Versicherungsschutz.
Sie entscheiden sich für eine Mitgliedschaft und erstellen Ihr Konto auf dem GWC-Portal.
Erfahren Sie direkt von den Gründungsmitgliedern, warum die Green World Cooperative eG gegründet wurde und welche Projekte die Energiewende vorantreiben.
Jetzt dabei seinab 5.000 € Mindestbeteiligung
ab 5.000 € Mindestbeteiligung
ab 5.000 € Mindestbeteiligung
Künstliche Intelligenz braucht Rechenleistung. Diese muss irgendwo entstehen. Genau an solchen Projekten beteiligt sich die GWC: in der Region, nach europäischen Standards, nachhaltig betrieben.
KI-Batteriemanagement, modular skalierbar, blackout-sicher.
Glas-Glas, bifazial, Full-Black, Schweizer Fertigung.
Infrarot-Heizanstrich, energieeffizient, unsichtbar.
Der Marktplatz wächst mit Ihnen.
Partner vorschlagenNatürliche Personen, Personengesellschaften sowie juristische Personen (Statuten Art. 16).
Ein Wohnsitz in DACHLI (Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein) ist nicht zwingend erforderlich - die Statuten sehen keine geografische Einschränkung vor. Die GWC steht grundsätzlich auch Interessenten aus dem übrigen europäischen Wirtschaftsraum offen. Für Interessenten ausserhalb Europas können länderspezifische Rechts- oder Steuervorschriften gelten; wir empfehlen in diesem Fall lokale Fachberatung.
Eine Registrierung ist direkt unter Modelle über den Button "Jetzt registrieren" möglich.
Wir empfehlen jedoch, vorab das Kontaktformular auszufüllen, damit wir Sie persönlich beraten und den Beitritt gemeinsam abschließen können. Für die Registrierung ist eine Vermittlernummer erforderlich, die Sie von uns erhalten, sofern Sie direkt zu uns kommen und nicht über einen unserer bestehenden Vertriebspartner.
Einmalig 2,5 % des eingezahlten Beteiligungsbetrags als Eintrittsgeld.
Gemäß Statuten (Art. 3) bezweckt die GWC die Förderung der Energiewende sowie der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen ihrer Mitglieder in gemeinsamer Selbsthilfe.
Konkret heisst das: den Bedarf der Mitglieder im Bereich alternativer Energie zu decken, ihr Engagement für Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu stärken und den Ausbau erneuerbarer Energiequellen zu unterstützen. Die GWC bindet dabei alle nachhaltigen Technologien in tragfähige wirtschaftliche Rahmenbedingungen ein.
In der Praxis umfasst das Projekte wie nachhaltige Rechenzentren mit minimaler Umweltbelastung und hoher Energieeffizienz sowie den Aufbau und Betrieb erneuerbarer Energieinfrastruktur, gemeinsam, diversifiziert und zukunftsorientiert.
Die GWC setzt auf breite Streuung über verschiedene Projekte, langfristige Contractingvereinbarungen mit festen Tarifen, jährliche Berichterstattung und transparente Statuten, mit dem Ziel, das Risiko so weit wie möglich zu minimieren.
Dennoch ist jede unternehmerische Beteiligung mit Risiken verbunden; eine Garantie auf Rückzahlung oder wirtschaftlichen Erfolg gibt es nicht. Sie haften ausschliesslich mit Ihrer Einlage. Es besteht keine Nachschusspflicht. Weitere Informationen in unseren Hinweisen.
Sie haben die Wahl: Bei der Ausschüttung wird ein angestrebter Überschuss jährlich ausgezahlt. Bei der Wiederveranlagung wird dieser Ihrem Kapital zugeschrieben und zusammen mit dem aufgezinsten Gesamtüberschuss am Ende der Behaltedauer zurückgezahlt.
Eine Reinvestition in einen neuen Zeitraum ist auf Wunsch möglich.
Bitte beachten Sie: Wie bei jeder unternehmerischen Beteiligung besteht kein Rechtsanspruch auf Rückzahlung. Mehr dazu in unseren Hinweisen.
Ja, innerhalb von 14 Tagen nach Beitritt können Sie ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Alle Details finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – wir melden uns zeitnah mit allen Details zur Partnerschaft.